Ummeldung nach dem Umzug: Fristen und Checkliste

10 Min. LesezeitAktualisiert: 13. Mai 2026

So geht's Schritt für Schritt

Das brauchst du: Personalausweis oder Reisepass · Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter
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    Termin buchen (vor dem Umzug)

    Buche deinen Termin beim Einwohnermeldeamt möglichst früh — idealerweise schon vor dem Umzug. In Großstädten sind Termine oft stark nachgefragt.

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    Wohnungsgeberbestätigung einholen

    Bitte deinen Vermieter frühzeitig um die Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung). Sie ist seit 2015 gesetzlich Pflicht und muss Name, Einzugsdatum und neue Adresse enthalten.

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    Unterlagen zusammenstellen

    Lege Personalausweis oder Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung bereit. Bei Familien zusätzlich Geburtsurkunden der Kinder; bei nicht-deutschen Staatsbürgern den Aufenthaltstitel.

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    Ummeldung durchführen (vor Ort oder online)

    Erscheine zum Termin beim Einwohnermeldeamt oder nutze — in Städten wie Berlin, Hamburg oder München — die Online-Ummeldung mit aktivierter eID und der AusweisApp. Die Ummeldung selbst ist kostenlos.

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    Folgestellen mit neuer Adresse aktualisieren

    Nach der Ummeldung informiere alle weiteren Stellen: Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Rundfunkbeitrag (GEZ), Strom- und Internetanbieter sowie das Kraftfahrzeugamt (Kfz ummelden).

Nach einem Umzug innerhalb Deutschlands bist du gesetzlich verpflichtet, dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt umzumelden. Die Frist beträgt in den meisten Bundesländern 14 Tage nach dem Einzug. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR. Hier erfährst du alles, was du zur Ummeldung wissen musst.

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Frist: 14 Tage nach dem Einzug

Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung — nicht mit dem Umzugstag oder dem Mietbeginn. Wenn du beispielsweise am 1. Juni einziehst, musst du dich bis zum 15. Juni umgemeldet haben.

Wichtig: In einigen Städten sind die Termine beim Bürgeramt stark nachgefragt. Buche deinen Termin deshalb so früh wie möglich — am besten schon vor dem Umzug.

Welche Unterlagen brauchst du?

Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt benötigst du folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig)
  • Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) — dein Vermieter muss dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ausstellen
  • Meldeschein — bekommst du vor Ort oder online zum Ausdrucken
  • Bei Familien: Geburtsurkunden der Kinder und ggf. Heiratsurkunde
  • Bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltstitel

Wohnungsgeberbestätigung — was ist das?

Seit 2015 ist die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt) gesetzlich vorgeschrieben. Dein Vermieter muss dir diese Bescheinigung ausstellen. Sie enthält:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der neuen Wohnung
  • Namen aller einziehenden Personen

Tipp: Bitte deinen Vermieter frühzeitig um die Wohnungsgeberbestätigung, idealerweise bei der Schlüsselübergabe.

Ummeldung online — geht das?

In immer mehr Städten ist die Ummeldung auch online möglich. Vorreiter sind Städte wie Berlin, Hamburg und München, die eine digitale Ummeldung über ihre Bürgerservice-Portale anbieten. Du brauchst dafür:

  • Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • Die AusweisApp2 auf deinem Smartphone oder ein Kartenlesegerät
  • Die Wohnungsgeberbestätigung als Scan oder PDF

Prüfe auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde, ob die Online-Ummeldung verfügbar ist.

Was musst du nach der Ummeldung noch erledigen?

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist nur der erste Schritt. Einen vollständigen, quellenbelegten Überblick mit allen Fristen — von der Kfz-Zulassungsstelle über den Rundfunkbeitrag bis zu Versicherungen und Verträgen — findest du in unserem Ratgeber Adressänderung: Wen muss ich beim Umzug alles informieren?. Kurz zusammengefasst solltest du deine neue Adresse bei folgenden Stellen mitteilen:

  • Bank und Kreditkartenunternehmen
  • Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Hausratversicherung)
  • Arbeitgeber
  • Finanzamt (automatisch über die Ummeldung)
  • GEZ / Beitragsservice
  • Kfz-Zulassungsstelle (bei Ortswechsel)
  • Strom-, Gas- und Internetanbieter
  • Zeitschriften-Abos und Online-Shops

Vergiss auch nicht, einen Nachsendeauftrag bei der Post einzurichten, damit keine wichtige Post verloren geht.

Was kostet die Ummeldung?

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn du gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragst (46 EUR seit Februar 2026) oder einen Reisepass (70 EUR für Personen ab 24 Jahren).

Bußgeld bei verspäteter Ummeldung

Wer die 14-Tage-Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 EUR betragen. In der Praxis werden bei kurzfristiger Überschreitung oft mildere Strafen verhängt oder eine Verwarnung ausgesprochen — darauf verlassen solltest du dich aber nicht.

Ummeldung bei Umzug innerhalb der gleichen Stadt

Auch bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt musst du dich ummelden. Das Verfahren ist identisch wie bei einem Umzug in eine andere Stadt. Der Unterschied: Du bleibst beim gleichen Einwohnermeldeamt und musst dein Kfz nicht ummelden, solange du im gleichen Zulassungsbezirk bleibst.

Die 14-Tage-Frist gilt aber auch hier. Buche deinen Termin frühzeitig, da gerade in Großstädten die Wartezeiten lang sein können.

Strom und Internet am neuen Wohnort anmelden

Neben der behördlichen Ummeldung solltest du auch deine Versorgungsverträge aktualisieren. Besonders wichtig:

  • Strom anmelden: Wer den Anbieter nicht wechselt, zahlt den teuren Grundversorgungstarif. Durch einen Wechsel sparst du 200-500 EUR/Jahr.
  • Internet ummelden: 6-8 Wochen Vorlauf einplanen, da Internet-Anschlüsse Zeit brauchen.
  • Gas: Analog zum Strom — Anbieter vergleichen und rechtzeitig anmelden.

Personalausweis und Reisepass nach Umzug

Nach der Ummeldung wird die neue Adresse automatisch in deinem Personalausweis gespeichert (auf dem RFID-Chip). Ein Aufkleber mit der neuen Adresse wird auf die Rückseite des Ausweises geklebt.

Wichtig: Wenn dein Personalausweis oder Reisepass bald abläuft, ist der Umzug ein guter Zeitpunkt für eine Neubeantragung. Kosten: 46 EUR (Personalausweis seit Februar 2026), 70 EUR (Reisepass ab 24 Jahren).

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit für die Ummeldung?

Du musst dich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt ummelden. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzugsdatum, nicht mit dem Mietbeginn.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?

Wer die 14-Tage-Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 EUR betragen. In der Praxis werden bei kurzfristiger Überschreitung oft mildere Strafen verhängt.

Kann ich mich online ummelden?

In immer mehr Städten (Berlin, Hamburg, München) ist die Online-Ummeldung möglich. Du brauchst einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die AusweisApp2 und die Wohnungsgeberbestätigung als PDF.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Dein Vermieter muss sie dir innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ausstellen. Sie enthält Vermieter-Daten, Einzugsdatum und die neue Adresse.

Was kostet die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?

Die Ummeldung selbst ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn du gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragst (46 EUR seit Februar 2026) oder einen Reisepass (70 EUR für Personen ab 24 Jahren).

Checkliste: Ummeldung nach dem Umzug

Nutze unsere interaktive Umzug Checkliste oder die Checkliste im Umzugsplaner, um alle Aufgaben rund um die Ummeldung im Blick zu behalten.

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