Wer umzieht, muss seinen Mietvertrag kündigen — und dabei einige wichtige Regeln beachten. Die Kündigungsfrist, die richtige Form und der Inhalt des Kündigungsschreibens entscheiden darüber, ob deine Kündigung rechtswirksam ist. Wer hier einen Fehler macht, zahlt im schlimmsten Fall einen zusätzlichen Monat Miete. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Die gesetzliche Kündigungsfrist: 3 Monate
Für unbefristete Mietverhältnisse gilt laut § 573c BGB eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet: Deine Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugegangen sein, damit dieser Monat als erster Kündigungsmonat zählt.
Beispiel: Du möchtest zum 30. April ausziehen. Dann muss die Kündigung bis spätestens 3. Januar beim Vermieter eingegangen sein. Januar ist der erste Kündigungsmonat, April der dritte und letzte.
Wichtig: Im Mietvertrag können auch längere Kündigungsfristen vereinbart sein — prüfe das genau. Kürzere Fristen als drei Monate zulasten des Mieters sind dagegen unwirksam; dann gilt automatisch die gesetzliche Dreimonatsfrist.
Plane die Kündigung frühzeitig in deinen Umzugsplan ein. Unsere interaktive Umzugs-Checkliste erinnert dich an alle wichtigen Fristen — von der Kündigung bis zur Ummeldung.
Sonderkündigungsrecht — Gibt es das beim Umzug?
Ein allgemeines Sonderkündigungsrecht wegen eines Umzugs gibt es für Mieter nicht. Die dreimonatige Frist gilt auch dann, wenn du dringend in eine andere Stadt umziehen musst. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen, in denen eine verkürzte Kündigung möglich ist:
- Mieterhöhung: Bei einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters kannst du den Mietvertrag innerhalb von zwei Monaten mit Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
- Modernisierungsankündigung: Kündigt der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme an, hast du ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, der auf die Ankündigung folgt.
- Schwerwiegende Mängel: Bei erheblichen, nicht behobenen Mängeln (z. B. Schimmelbefall, Heizungsausfall) kann unter Umständen eine fristlose Kündigung möglich sein.
In allen anderen Fällen gilt: Plane deinen Umzugstermin so, dass du die drei Monate Frist problemlos einhalten kannst. Nutze unseren Umzugsplaner, um Kündigungsdatum und Umzugstermin aufeinander abzustimmen.
So kündigst du richtig: Form und Inhalt
Die Kündigung eines Mietvertrags muss zwingend schriftlich erfolgen (§ 568 BGB). Eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Anruf reichen nicht aus — selbst wenn dein Vermieter zustimmt. Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Dein vollständiger Name und deine aktuelle Adresse
- Name und Adresse des Vermieters
- Genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse, Stockwerk, ggf. Wohnungsnummer)
- Kündigungstermin (z. B. "zum 30. April 2026")
- Eigenhändige Unterschrift aller Hauptmieter
- Datum des Schreibens
Wichtig bei WGs und Ehepaaren: Wenn mehrere Personen als Hauptmieter im Vertrag stehen, müssen alle das Kündigungsschreiben unterschreiben. Eine fehlende Unterschrift macht die Kündigung unwirksam — das kann dich einen Monat Miete kosten.
Musterformulierung für das Kündigungsschreiben
Das Kündigungsschreiben muss nicht kompliziert sein. Eine klare, einfache Formulierung genügt:
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Ort, Datum][Name Vermieter]
[Adresse Vermieter]Kündigung des Mietvertrags über die Wohnung [vollständige Adresse, ggf. Wohnungsnummer]
Sehr geehrte/r [Name Vermieter],
hiermit kündige ich den oben genannten Mietvertrag fristgerecht zum [Kündigungsdatum, z. B. 30. April 2026].
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name in Druckbuchstaben]
Tipp: Schicke das Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. So hast du im Streitfall einen lückenlosen Nachweis über Absendung und Zugang. Ein einfacher Brief ist zwar rechtlich ausreichend, aber du kannst den Zugang nicht beweisen.
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Die Frist beginnt nicht mit dem Datum auf dem Brief, sondern mit dem tatsächlichen Zugang beim Vermieter. Ein Brief gilt als zugegangen, wenn er in den Briefkasten eingeworfen wird — nicht wenn er bei der Post aufgegeben wurde.
Die kritische Grenze ist der dritte Werktag des Monats. Samstage zählen als Werktage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht. Plane daher einen Puffer ein und verschicke die Kündigung spätestens eine Woche vor dem drittletzten Werktag des Vormonats.
Staffelmiete und Zeitmietvertrag
Bei Staffelmiet- und Indexmietverträgen gelten grundsätzlich dieselben Fristen. Beachte aber:
- Staffelmiete: Während einer festgelegten Staffelperiode (meist ein Jahr) kann die ordentliche Kündigung durch den Mieter vertraglich ausgeschlossen sein — prüfe den Vertrag genau.
- Zeitmietvertrag (befristeter Mietvertrag): Er endet automatisch zum vereinbarten Datum. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist in der Regel nicht möglich; der Vermieter muss einen Sachgrund für die Befristung haben.
Vorzeitige Auflösung des Mietvertrags
Du möchtest früher raus, als die Kündigungsfrist erlaubt? Es gibt zwei Wege:
- Aufhebungsvertrag: Einigt ihr euch einvernehmlich auf ein früheres Ende, ist das jederzeit möglich. Viele Vermieter stimmen zu, wenn ein zuverlässiger Nachmieter gefunden wird.
- Nachmietersuche: Wenn du selbst einen Nachmieter präsentierst, den der Vermieter akzeptiert, wird er dich oft vorzeitig aus dem Vertrag entlassen — gesetzlich verpflichtet ist er dazu allerdings nicht.
Was kommt nach der Kündigung?
Nach der Kündigung folgt die Wohnungsübergabe — der wichtigste Schritt für deine Kaution. Vereinbare rechtzeitig einen Übergabetermin mit deinem Vermieter, idealerweise ein bis zwei Wochen vor dem eigentlichen Auszugstag, damit du noch Zeit für eventuelle Nachbesserungen hast.
Richte außerdem einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ein, damit keine Post verloren geht, und vergiss nicht die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats zugegangen sein, damit dieser Monat als erster Kündigungsmonat zählt.
Muss die Wohnungskündigung per Einschreiben geschickt werden?
Rechtlich reicht auch ein normaler Brief. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch ein Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang beim Vermieter nachweisen zu können.
Was passiert, wenn ich das Kündigungsdatum verpasse?
Wenn die Kündigung nicht rechtzeitig beim Vermieter ankommt, verlängert sich die Mietzeit um einen weiteren Monat. Du zahlst dann bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin weiter Miete.
Kann ich den Mietvertrag vorzeitig auflösen?
Eine vorzeitige Auflösung ist nur per Aufhebungsvertrag möglich, wenn Vermieter und Mieter sich einigen. Alternativ kannst du einen Nachmieter suchen, den der Vermieter akzeptiert — dann entlässt er dich oft frühzeitig aus dem Vertrag.
Checkliste: Mietvertrag kündigen
Nutze unsere interaktive Umzugs-Checkliste oder den Umzugsplaner, um alle Fristen rund um Kündigung, Übergabe und Ummeldung im Blick zu behalten.