Beim Umzug muessen Strom und Gas sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung umgemeldet werden. Dieser Ratgeber erklaert den rechtlichen Rahmen: das Sonderkuendigungsrecht nach § 41b Abs. 5 EnWG, was bei Einzug ohne Vertrag passiert (§ 36 / § 38 EnWG), den Ablauf mit Zaehlerstand und Zahlernummer und die Pflichtangaben bei An- und Abmeldung.
Hinweis: Dieser Ratgeber behandelt den Ablauf und die Rechte beim Strom-/Gas-Umzug (Sonderkuendigungsrecht, Ersatzversorgung, Pflichtangaben). Wenn du Anbieter vergleichen und bis zu 500 EUR pro Jahr sparen moechtest, findest du Tipps dazu im Ratgeber Strom anmelden beim Umzug.
Sonderkuendigungsrecht bei Umzug (§ 41b Abs. 5 EnWG)
Das Sonderkuendigungsrecht bei einem Wohnsitzwechsel ist in § 41b Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Es gilt ausschliesslich fuer Haushaltskunden mit einem Sondervertrag(z. B. ueber einen Vergleichsrechner abgeschlossen), nicht fuer Grundversorgungskunden.
Der genaue Wortlaut von § 41b Abs. 5 EnWG:
„Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer ausserordentlichen Kuendigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kuendigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kuendigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem spaeteren Zeitpunkt erklaert werden. Die Saetze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Energielieferant dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kuendigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle moeglich ist.“
Was das in der Praxis bedeutet:
- Sondervertrag, Anbieter kann neue Adresse nicht beliefern: Du kuendigst ausserordentlich mit 6 Wochen Fristzum Auszugsdatum (oder spaeter). Teile dem Anbieter die neue Adresse oder die Zaehlernummer der neuen Entnahmestelle mit — das ist Pflicht nach § 41b Abs. 5 Satz 4 EnWG.
- Sondervertrag, Anbieter kann neue Adresse beliefern: Das Sonderkuendigungsrecht entfaellt, wenn der Anbieter binnen zwei Wochen nach Eingang deiner Kuendigung ein schriftliches Angebot zur Fortfuehrung zu denselben Bedingungen macht. Dann kannst du den Vertrag einfach mitnehmen oder regulaer kuendigen.
- Grundversorgungsvertrag: Kein Sonderkuendigungsrecht noetig — Grundversorgung kann jederzeit mit zwei Wochen Fristgekuendigt werden (§ 20 StromGVV / § 20 GasGVV).
Quellen: § 41b EnWG (gesetze-im-internet.de) · Verbraucherzentrale: Umzug mit Stromvertrag (Stand: Juli 2026).
Was passiert ohne Vertrag? Grundversorgung (§ 36 EnWG) & Ersatzversorgung (§ 38 EnWG)
Wer bei Einzug noch keinen Liefervertrag abgeschlossen hat, muss trotzdem nicht im Dunkeln sitzen. Das Gesetz regelt zwei Auffangnetze:
Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) — automatisch, aber teuer
Sobald du in der neuen Wohnung Strom oder Gas beziehst, ohne dass ein Liefervertrag der Entnahmestelle zugeordnet werden kann, greift die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG: Der oertliche Grundversorger beliefert dich automatisch — ohne dass du aktiv werden musstest und ohne Antrag. Diese Ersatzversorgung ist jedoch auf maximal drei Monate begrenzt und in der Regel teurer als ein normaler Tarif, da der Grundversorger die Preise zum 1. und 15. jeden Monats ohne Vorankuendigung anpassen darf.
Fazit:Die Ersatzversorgung ist eine Notloesung — kein Grund zur Panik, aber ein Anlass, schnell einen guenstigeren Vertrag abzuschliessen.
Grundversorgung (§ 36 EnWG) — der regulaere Auffangtarif
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet beliefert (§ 36 Abs. 2 EnWG). Er ist gesetzlich verpflichtet, jeden Haushaltskunden in seinem Netzgebiet zu versorgen — das ist die Grundversorgungspflicht. Ein Grundversorgungsvertrag kommt durch konkludentes Verhalten zustande, d. h. allein durch den Strombezug. Die Grundversorgung kann jederzeit mit zwei Wochen Frist gekuendigt werden.
| Merkmal | Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) | Grundversorgung (§ 36 EnWG) |
|---|---|---|
| Wann aktiv? | Bezug ohne zugeordneten Vertrag | Aktiver Vertrag mit Grundversorger |
| Dauer | Max. 3 Monate | Unbefristet (2 Wochen Kuendigungsfrist) |
| Preisanpassung | 1. + 15. des Monats, ohne Frist | Mit Voranzeige (Vertragsaenderung) |
| Preisniveau | In der Regel teurer | Teurer als Sondervertraege, stabiler |
Grundversorger finden
Den Grundversorger fuer deine neue Adresse erfaehrst du beim lokalen Netzbetreiber (Kontaktdaten stehen auf der Stromrechnung oder der Netz-Website). Die Bundesnetzagentur fuehrt keine zentrale Liste; die Netzgebiets-Grundversorger werden alle drei Jahre zum 1. Juli veroeffentlicht.
Quellen: § 36 EnWG · § 38 EnWG · Bundesnetzagentur: Grundversorgung · Bundesnetzagentur: Ersatzversorgung (Stand: Juli 2026).
Ablauf: Strom & Gas beim Umzug ummelden
Der Ablauf ist fuer Strom und Gas identisch. Plane 2 bis 6 Wochen Vorlauf ein, um Versorgungsluecken zu vermeiden:
- Zaehlerstand in der alten Wohnung ablesen — am Umzugstag (oder kurz davor) Zaehlerstand und Zaehlernummer des Strom- und Gaszaehlers ablesen und fotografieren. Diese Werte benoetigt der alte Anbieter fuer die Schlussabrechnung. Wichtig:Zaehlernummer immer selbst vom Zaehler ablesen — nicht aus dem Uebergabeprotokoll des Vormieters uebernehmen. Verwechslungen fuehren zu Doppelvertraegen auf dem falschen Zaehler (Warnung der Verbraucherzentrale).
- Zaehlerstand am Einzugstag in der neuen Wohnung ablesen— Zaehlerstand und Zaehlernummer auch in der neuen Wohnung ablesen und fotografieren. Dieser Startwert schuetzt dich vor der Abrechnung von Verbrauch, der noch auf den Vormieter oder die Leerstandszeit faellt.
- Alten Anbieter abmelden (alte Wohnung) — dem bisherigen Lieferanten Zaehlerstand und Auszugsdatum mitteilen. Bei Grundversorgung gilt eine Kuendigungsfrist von zwei Wochen; bei einem Sondervertraggilt das ausserordentliche Kuendigungsrecht nach § 41b Abs. 5 EnWG (sechs Wochen Frist, fruehestens zum Auszugstag).
- Neuen Anbieter fuer die neue Wohnung beauftragen — Energielieferanten fuer die neue Adresse auswaehlen und Vertrag abschliessen. Einzugsdatum und Zaehlerstand angeben. Wer keinen Anbieter auswaehlt, landet automatisch in der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) — teuer und preisinstabil. Anbieter vergleichen lohnt sich: Tipps zum Anbieterwechsel und Spartipps findest du im Ratgeber Strom anmelden beim Umzug.
Quelle: Verbraucherzentrale: Umzug mit Stromvertrag oder Gasvertrag (Stand: Juli 2026).
Pflichtangaben bei An- und Ummeldung
Fuer die An- und Abmeldung bei Strom- und Gasanbietern werden in der Regel folgende Angaben benoetigt:
| Pflichtangabe | Was das ist | Wo zu finden? |
|---|---|---|
| Zaehlerstand | Aktueller Verbrauchswert in kWh (Strom) oder m³ (Gas) | Am Zaehler ablesen; Foto empfohlen |
| Zaehlernummer | Eindeutige Nummer auf dem Zaehler, typisch 8–12 Stellen | Aufgedruckt auf dem Zaehlergehaeuse (Keller, Hausflur) |
| Einzugsdatum | Datum des Einzugs — Beginn des neuen Lieferverhaeltnisses | Aus Mietvertrag oder Uebergabeprotokoll |
| MaLo-ID (Marktlokations-ID) | Bundesweit eindeutige ID der Entnahmestelle (Netzbetreiber-Merkmal) | Auf Abrechnung oder beim Netzbetreiber erfragen; nicht immer abgefragt |
Tipp zur Zaehlernummer:Lies sie immer selbst vom Zaehler ab — nicht aus dem Uebergabeprotokoll oder vom Vormieter uebernehmen. Eine verwechselte Zaehlernummer fuehrt dazu, dass du einen Vertrag auf den Zaehler deines Nachbarn abschliesst, waehrend dein eigener Zaehler in die Ersatzversorgung faellt.
Gas: Dieselben Regeln gelten analog
Alles, was fuer Strom gilt, gilt gleichermassen fuer Gas. Das Energiewirtschaftsgesetz unterscheidet nicht zwischen Strom und Gas:
- Sonderkuendigung: § 41b Abs. 5 EnWG gilt fuer Strom- und Gasliefervertraege identisch.
- Ersatzversorgung/Grundversorgung: § 38 und § 36 EnWG gelten fuer Strom (Niederspannung) und Gas (Niederdruck) gleichermassen.
- Ablauf: Gaszaehlerstand und Gaszaehlernummer genauso ablesen wie beim Strom.
Hinweis bei Gas: Nicht jede Wohnung hat einen eigenen Gaszaehler (manche werden fernwaermeversorgt oder haben keine Gasheizung). Pruefe vorab, ob du ueberhaupt einen Gasvertrag benoetigst.
Quelle: § 36 EnWG — gilt fuer Strom und Gas (Stand: Juli 2026).
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Habe ich beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas?
Ja — aber nur für Sondervertragskunden. Das Sonderkündigungsrecht ist in § 41b Abs. 5 EnWG geregelt und erlaubt eine außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist, frühestens zum Auszugsdatum. Es entfällt, wenn der bisherige Anbieter die Versorgung an der neuen Adresse zu denselben Bedingungen weiterführen kann und dies binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform anbietet. Kunden in der Grundversorgung können ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist wechseln (§ 20 StromGVV / § 20 GasGVV).
Was passiert mit Strom und Gas, wenn ich beim Einzug keinen Vertrag abgeschlossen habe?
Der örtliche Grundversorger springt automatisch ein — technisch als Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Diese ist auf maximal drei Monate begrenzt und in der Regel teurer als ein normaler Tarif; Preise können monatlich zweimal ohne Ankündigung angepasst werden. Wechsel zu einem anderen Anbieter ist jederzeit möglich. Deshalb: frühzeitig einen günstigen Tarif abschließen.
Wie finde ich den Grundversorger für meine neue Adresse?
Grundversorger ist das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet beliefert (§ 36 Abs. 2 EnWG). Am einfachsten findet man ihn über den lokalen Netzbetreiber — dessen Kontaktdaten stehen auf der Stromrechnung oder auf der Website des Netzbetreibers. Die Bundesnetzagentur führt keine zentrale Grundversorger-Liste.
Welche Angaben brauche ich für die Strom-/Gas-Ummeldung?
Für An- und Abmeldung benötigst du: Zählerstand (kWh bzw. m³), Zählernummer (direkt vom Zähler ablesen), Einzugsdatum und ggf. MaLo-ID (Marktlokations-ID, falls vom Anbieter abgefragt). Wichtig: Zählernummer immer selbst ablesen — Verwechslungen führen zu Doppelverträgen.
Wie früh sollte ich Strom und Gas für die neue Wohnung anmelden?
Idealerweise 3 bis 6 Wochen vor dem Einzug. Das gibt genug Zeit, Tarife zu vergleichen, einen Vertrag abzuschließen und die Ummeldung beim alten Anbieter (6 Wochen Frist bei Sondervertrag) zu veranlassen. Wer erst nach dem Einzug handelt, zahlt zwischenzeitlich teurere Ersatzversorgungspreise.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch für Gasverträge?
Ja. § 41b Abs. 5 EnWG gilt gleichermaßen für Strom- und Gaslieferverträge — das Energiewirtschaftsgesetz unterscheidet nicht zwischen den Energieträgern. Auch § 36 EnWG (Grundversorgung) und § 38 EnWG (Ersatzversorgung) gelten für beide.
Kann ich meinen Stromvertrag beim Umzug einfach mitnehmen?
Ja, wenn dein Anbieter auch an der neuen Adresse liefert und du das möchtest. In diesem Fall informierst du ihn über den Umzug mit neuer Adresse und Einzugsdatum — viele Anbieter bieten ein Online-Umzugsformular. Das Sonderkündigungsrecht nach § 41b Abs. 5 EnWG entfällt dann, weil der Anbieter die Versorgung zu denselben Bedingungen fortführen kann.
Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?
Grundversorgung (§ 36 EnWG) ist der reguläre Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zu festen Allgemeinen Preisen — kündbar mit 2 Wochen Frist. Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) greift automatisch, wenn Energie bezogen wird ohne zugeordneten Vertrag (z. B. beim Einzug ohne Anmeldung). Sie ist auf 3 Monate befristet und teurer, da Preise zweimal im Monat angepasst werden können.
Weiterfuehrende Ratgeber
- Strom anmelden beim Umzug — Anbieter vergleichen & bis zu 500 EUR sparen
- Ummeldung nach dem Umzug: Fristen und Checkliste
- Adressaenderung: Wen muss ich beim Umzug alles informieren?
- Internet beim Umzug — Kuendigen, Ummelden oder Mitnehmen?
- Die ultimative Umzugs-Checkliste
- Umzug Checkliste 2026 — interaktiv abhaken